Insights & Tipps Archives - Tophotel.de https://www.tophotel.de/kategorie/business_management/insights-tipps/ Das Magazin der Hotellerie Mon, 13 Jan 2025 16:01:23 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.7.1 https://medien.tophotel.de/uploads/2018/11/Tophotel_Logo_Th_Favicon.png Insights & Tipps Archives - Tophotel.de https://www.tophotel.de/kategorie/business_management/insights-tipps/ 32 32 Technik-Profis dringend gesucht https://www.tophotel.de/technik-profis-dringend-gesucht-360332/ Tue, 14 Jan 2025 07:07:00 +0000 https://www.tophotel.de/?p=360332 Bei der Umsetzung der Energiewende könnte das Fehlen von Fachkräften zum Problem werden. Dieser Mangel trifft den Bausektor, aber auch die Hotellerie.

Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft war bereits Anfang des Jahres deutlich getrübt. Wie wirkt sich das auf den Stellenmarkt aus? Der Dekra-Arbeitsmarktreport 2024 zeigt ein widersprüchliches Bild: Während die Einstellungsabsichten in manchen Bereichen verhaltener sind als im Vorjahr, steigt der Bedarf in anderen Sparten weiter. 

Fachkräftemangel im Bausektor

Unübersehbar ist: Es fehlen Fachkräfte, was auch das Hotelgewerbe zu spüren bekommt. Besonders gesucht sind Elektronikerinnen und Elektroniker; sie stehen seit 2021 im „Dekra-Arbeitsmarkt“ konstant an der Spitze aller Berufe. Ebenfalls in der Top Ten befinden sich die Berufe Anlagenmechaniker, Sanitär-, Heizungs- und Klimatechniker sowie Kraftfahrzeugmechatroniker. Einige dieser Spezialisten werden zudem dringend benötigt, um beispielsweise Photovoltaik- oder Solaranlagen zu installieren oder um E-Autos zu reparieren.

Ein Blick auf die ersten zehn Plätze im Gesamtranking zeigt Überraschendes: Zum ersten Mal seit 2008 ist kein akademischer Beruf vorn vertreten. Das erstaunt insbesondere bei Softwareentwicklerinnen und -entwicklern: Diese gehörten lange zu den zehn am häufigsten gesuchten Berufen und sind nun auf Position 19 zurückgefallen. Elektroingenieurinnen und -ingenieure, die 2023 nach mehreren Jahren erstmals wieder unter den Top-Ten-Berufen vertreten waren, haben sich hier ebenfalls nicht gehalten; das Ranking sieht sie aktuell auf Platz 13.

Nicht überraschend für Hotellerie und Gastronomie: Auch Köchinnen und Köche sowie Souschefs sind äußerst gesucht und auf Platz sieben der gefragtesten Berufe zu finden.

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Influencer-Kooperationen richtig absichern https://www.tophotel.de/influencer-kooperationen-richtig-absichern-359086/ Thu, 02 Jan 2025 09:05:46 +0000 https://www.tophotel.de/?p=359086 Die Zusammenarbeit mit Influencern bietet für Hotels die Chance, am Markt bekannter zu werden und neue Zielgruppen zu erreichen. Steuerrechtlich lauern hier allerdings Fallstricke. Was man als Hotelier wissen muss, bevor eine Kooperation eingegangen wird.

Sichtbarkeit und Reichweite erhöhen: Diese Möglichkeit bietet sich für die Hotellerie durch die Zusammenarbeit mit Influencern. Das kann über eine lockere, einmalige Kooperation geschehen, sodass ein Influencer ein Hotel, dessen Service und das Essen ausgiebig testet und hierzu einen Blog, Vlog oder Podcast erstellt. Alternativ kann auch eine längerfristige Zusammenarbeit in Form eines Sponsorings vereinbart werden, bei welcher der Influencer regelmäßig für das Hotel wirbt, etwa mittels sogenannter Affiliate-Links. Doch im Vorfeld einer „Buchung“ oder einer Kooperation sollten einige (steuer-)rechtliche Punkte geklärt sein.

Gekennzeichnete Werbung

Zu beachten sind zum einen verschiedene rechtliche Aspekte. So müssen Influencer ihre Beiträge als Werbung kennzeichnen, wenn sie für die Veröffentlichung bezahlt werden oder kostenlose Produkte erhalten. Dies ist wichtig, um Transparenz zu gewährleisten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Dadurch wirkt die Werbung für ein Hotel aber nicht mehr ganz so subtil. Ein detaillierter Vertrag ist vorteilhaft, um die Rechte und Pflichten beider Parteien klar zu definieren. Dieser sollte die Art und den Umfang der Zusammenarbeit, die Vergütung, die Nutzungsrechte an den erstellten Inhalten sowie die Laufzeit der Kooperation festlegen. Zudem sollten Regelungen zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und zur Vertraulichkeit enthalten sein.

Steuerliche Aspekte

Darüber hinaus gilt es bei der Kooperation mit Influencern die steuerlichen Verpflichtungen sowohl für das Hotelunternehmen als auch für den Influencer zu klären. Umsatzsteuerlich bestehen die Herausforderungen vor allem darin, zu erkennen, ob und in welcher Höhe ein Leistungsaustausch mit dem Influencer besteht. Denn das umsatzsteuerliche Entgelt beinhaltet im Zweifel nicht nur Geldzahlungen, sondern auch Sachzuwendungen. Zu diesen zählen zum Beispiel übernommene Kost und Logis oder Reisekostenerstattungen. Speziell bei Affiliate-Links sollte darauf hingewiesen werden, dass der Influencer die gezahlten Provisionen korrekt versteuert.

Sofern der Influencer umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer ist und keine Umsatzsteuer abführt, muss beachtet werden, dass es bei tauschähnlichen Umsätzen sogar zu einer zusätzlichen Kostenbelastung des Hoteliers kommen kann, weil der Vorsteuerabzug aus den Leistungen des Influencers dann nicht möglich ist.

Bei internationalen Kooperationen ist die Bestimmung des Leistungsorts und die Anwendung der sogenannten Reverse-Charge-Regelung – also der Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger – eine zentrale Herausforderung. Bei grenzüberschreitenden Geschäften muss beispielsweise die Unternehmereigenschaft des Influencers nachgewiesen werden, etwa durch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in der EU. Kommen bei der Leistungserbringung durch den Influencer auch Online-Plattformen ins Spiel, kann dies die umsatzsteuerliche Einordnung ebenfalls stark beeinflussen.

Auch ertragssteuerlich muss aufgepasst werden. Denn der eigene Betriebsausgabenabzug kann eingeschränkt sein, wenn Influencer bewirtet werden oder Geschenke erhalten, die beim Werbetreibenden keine Betriebsausgaben sind. Die Versteuerung durch den Influencer kann mitunter auch vom Hotelier pauschal mit 30 Prozent übernommen werden, wenn die gewährten Vorteile zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden.

Bei der Zusammenarbeit mit Influencern aus dem Ausland sollte außerdem geprüft werden, ob deren Leistungen der 15-prozentigen Abzugsteuer – sogenannte Künstlerabgabe – unterliegen, um auch dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen und die Abrechnung gleich von Beginn an richtig aufzusetzen.

Fazit

Die Zusammenarbeit mit Influencern kann für die Hotellerie eine wertvolle Marketingstrategie sein. Denn sie bietet die Möglichkeit, die Markenbekanntheit zu steigern und neue Zielgruppen zu erreichen. Um mögliche Fallstricke zu vermeiden, sollten vor der Umsetzung einer Influencer-Kampagne jedoch steuerrechtliche Implikationen abgeklärt werden.

Zum Autor

Wirtschaftsprüfer Tobias Schätzle von ETL Adhoga in Freiburg im Breisgau ist auf die Beratung von Hotels und Gaststätten spezialisiert.

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Reisen mit Reflexion https://www.tophotel.de/reisen-mit-reflexion-359501/ Mon, 30 Dec 2024 09:00:00 +0000 https://www.tophotel.de/?p=359501 Viele Menschen streben nach persönlicher Weiterentwicklung, auch im Urlaub. Hoteliers bieten deshalb attraktive Packages an, von Morgenmeditationen bis hin zu Klosterkursen mit Benediktiner-Mönchen.

Wie sich Führungskräfte in der Hotellerie mittels Coaching für aktuelle und künftige Herausforderungen fit machen, darüber haben wir in der vorhergehenden Ausgabe von Tophotel (Heft 10–11.2024) ausführlich berichtet. Nun geht es darum, wie Hoteliers das Thema Coaching erfolgreich in ihr Geschäftsmodell integrieren. Also wie Angebote rund um Coaching aktiv als Leistung angeboten werden können. Was sich beim Blick auf bestehende Angebote zeigt: Oft sind sie aus einem eigenen Coaching-Prozess entstanden.

Erst Businesscoach, dann Gastgeber

Bei Dominique Klein war es umgekehrt. Seine Kompetenz war zunächst das Coaching – zu Hoteliers wurden er und seine drei Partner erst später im Quereinstieg. Kurze Rückblende: Der ehemalige Basketballprofi, der in der ersten Division der NCAA in den USA spielte, verfügt über einen Bachelor-Abschluss in Psychologie und Kommunikationswissenschaften sowie einen Master in Friedens- und Sicherheitspolitik. 2019 gründete Klein die Firma Wolf & Adler Consulting, um Menschen und Unternehmen durch Veränderungsprozesse und insbesondere Führungskräfte in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu begleiten. Nun hat Klein ein neues Projekt: den Ellernhof in Dahlenburg. Nach umfassender Renovierung wurde das Retreat Center, das von zehn Hektar Grundstück umgeben und in eine Naturlandschaft eingebettet ist, 2023 eröffnet. Ausgestattet mit zwölf Doppel-, 22 Einzelzimmern, fünf unterschiedlich gestalteten Tagungsräumen sowie hauseigenem Restaurant bietet es ein umfassendes Angebot an Achtsamkeits- und Persönlichkeitsentwicklungs-Seminaren. Es richtet sich sowohl an Retreat- und Tagungsgäste als auch an erholungsuchende Privatpersonen.

Thomas Schlechter hat eine ähnliche Entwicklung hinter sich. Auch er hat sich zunächst als Businesscoach für Unternehmer sowie als Autor von Büchern wie „100 Prozent in Bestform“ einen Namen gemacht, bevor er Gastgeber wurde und nun auch „Urlaub beim Coach“ anbietet. An sein Wohnhaus am Fuße der Zugspitze baute er ein hochwertiges Apartment und einen multifunktionalen Seminarraum an. Das Apartment bietet Platz für bis zu vier Personen. Es beinhaltet unter anderem eine voll ausgestattete Küche sowie einen Kamin; eine acht Meter breite Glasfront gibt den Blick frei auf ein 7.000 Quadratmeter großes nicht einsehbares Areal. Neben Einzelcoachings finden im Seminarraum Veranstaltungen mit bis zu 15 Teilnehmenden statt. „Die Nachfrage kam von meinen Kunden. In meiner Location können sie eine Woche entspannen und während ein bis zwei Tagen mit mir intensiv an ihren persönlichen Themen arbeiten. Die lockere Stimmung im Urlaub verstärkt den kreativen Prozess und führt zu ungeahnten Ergebnissen“, berichtet Thomas Schlechter.

Bodo Janssen, CEO der Upstalsboom-Gruppe, und Dominic Müller, Eigentümer und Gastgeber des Hotels Ritter Durbach, beschäftigen sich intensiv „mit der Zukunftsfähigkeit des Urlaubstourismus“. Beide sehen insbesondere beim Thema psychosoziale Gesundheit eine Perspektive mit Potenzial. Bodo Janssen hat dafür die Unternehmenssparte „Upstalsboom Wegbegleiter“ ins Leben gerufen, Dominic Müller das Konzept „The Meaning Hotel“ lanciert. Beide haben zunächst Strukturen für die fachliche und persönliche Entwicklung ihrer Mitarbeitenden geschaffen, diese dann ausgebaut und für Gäste geöffnet. Persönliche und Unternehmensbegleitung, Systemaufstellungen, Persönlichkeitsanalysen, Seminare, Workshops und sogar Klosterkurse mit den Benediktinern der Abtei Münsterschwarzach – das alles wird von den Upstalsboom Wegbegleitern angeboten. In manchen Gruppen kommen Mitarbeitende mit Gästen zusammen – eine „wertvolle Kombination“, so Janssen.

Gäste nachhaltig glücklich machen

Das Angebot scheint gut anzukommen: „Die Nachfrage ist hoch, Klosterkurse beispielsweise sind oft innerhalb von 24 Stunden ausgebucht“, berichtet Mirco Hitzigrath, Geschäftsführer der Upstalsboom Wegbegleiter. Und welche Gäste kommen? „Das Spektrum ist breit: Es sind Privatpersonen oder Unternehmer. Viele Aufenthalte werden von Arbeitgebern, vor allem aus dem sozialen und christlichen Bereich sowie dem öffentlichen Dienst, bezahlt. Die Polizei beispielsweise ist stark vertreten, da tut sich viel“, so Bodo Janssen. Ebenfalls erwähnenswert: Mit dem Upleven betreibt die Upstalsboom-Gruppe ein Hotel, in dem es kein Fernsehen, kein Telefon, keine Events, keinen Lärm und stattdessen Raum für Zeit in Stille gibt. „Wir arbeiten außerdem an einem ‚Campus des Seins‘“, kündigt Bodo Janssen an, der darüber hinaus medizinische Angebote sukzessive in den Vordergrund rücken möchte.

"Die Nachfrage ist hoch. Klosterkurse sind oft in 24 Stunden ausgebucht."

Mirco Hitzigrath, Geschäftsführer der Upstalsboom Wegbegleiter

„Unsere Gäste nachhaltig glücklicher machen“ – so lautet die Vision im Hotel Ritter Durbach. Inhaber Dominic Müller zog sich im Winter 2020 allein in eine kleine Berghütte in Österreich zurück und stellte sich die Frage: „Wie können wir unseren Gästen mehr mitgeben als nur zwei, drei glückliche Tage?“ Seine Antwort: das Konzept „The Meaning Hotel“. Es basiert unter anderem auf Coaching-Angeboten zu verschiedenen Themen, dafür wird mit 40 Coaches, dem Buddhistischen Zentrum Schwarzwald und dem „Schwarzwald-Schamane“ kooperiert. Ehefrau Ilka Müller fungiert als Meaning-Concierge und führt Coachees und Coaches zusammen. Das Ganze wird auf individuellen Wunsch durch Morgenmeditationen, Wellness, Bewegungstherapie (BGM), Ausflüge und gutes Essen ergänzt. „Wir möchten den Gästen die Möglichkeit bieten, wieder zu sich selbst zu finden, denn wir erfahren in unserer schnelllebigen Welt viel zu viel Ablenkung von uns selbst“, erläutert Dominic Müller und ergänzt: „Das Gleiche gilt auch für Firmen: Durch das Homeoffice sind viel Identifikation, Innovation und Teamgeist verloren gegangen. Hier bieten wir einen bunten Blumenstrauß an Angeboten. Es ist selten geworden, dass bei uns einfach nur getagt wird.“

Netzwerk aus Trainern und Coaches

Klassische Tagungen gehören auch bei den Seminaris Hotels der Vergangenheit an, und der Weg dorthin ähnelt den zuvor geschilderten Berichten. „We make people grow“ lautet das Versprechen des Unternehmens. „Seit 2019 transformieren wir unsere Organisationsstruktur, dabei steht die Entwicklung der Menschen im Mittelpunkt – sowohl unserer Mitarbeiter als auch unserer Gäste und Kunden“, erläutert CEO Jochen Swoboda von den Seminaris Hotels.

Und, so Swoboda, „wir haben ein großes Netzwerk an Trainern, Coaches und Moderatoren aufgebaut, die uns selbst als Sparringspartner unterstützen und die unsere Kunden bei Workshops in unseren Tagungsdestinationen begleiten.“

TIPP: In der Ausgabe 10-11/2024 von Tophotel dreht sich alles um das Thema „Coaching von Führungskräften in der Hotellerie“.

Dieser Artikel ist in der Tophotel-Ausgabe 12-2024 erschienen.

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Versichert bei Vandalismus? https://www.tophotel.de/versichert-bei-vandalismus-359104/ Fri, 27 Dec 2024 07:42:00 +0000 https://www.tophotel.de/?p=359104 Es ist mehr als ein Ärgernis: Beschädigungen in Zimmern, öffentlichen Bereichen oder der Außenanlage eines Hotels, bisweilen sogar Vandalismus. Wer tritt in solchen Fällen für die Schäden ein?

Herausgerissene Kabel, zerbrochene Fenster, kaputte Armaturen im Bad, verwüstete Außenanlagen, Graffiti an den Wänden, zerstörte Gebäudetechnik – die Liste möglicher Sachbeschädigungen in einem Hotel ist lang. Viele Hoteliers fragen sich in einem solchen Fall, ob sie das hinnehmen müssen und einen Schaden selbst zu begleichen haben.

Grundsätzlich gilt: Der Verursacher von Sachbeschädigungen haftet immer. Wenn der Gast also im Hotelzimmer oder in anderen Räumen des Hotels einen Schaden verantwortet, muss er als Verursacher seine Haftpflichtversicherung einschalten. Ähnliches gilt für die Tiefgarage des Hotels: Entsteht durch einen Gast ein Schaden an einem anderen Pkw, muss er dies seiner Kfz-Haftpflicht melden. Wer wegfährt, ohne diese Pflicht zu erfüllen, begeht Fahrerflucht!

Stellt der Gast einen Schaden an seinem Auto fest und es gibt keinen eindeutigen Verursacher, dann muss der Gast dies bei seiner Vollkaskoversicherung melden. Verursacht wiederum ein Mitarbeiter einen Schaden an einem Gäste-Pkw, schaltet sich die Betriebshaftpflichtversicherung des Hotels ein.

Auf Details im Vertrag achten

Doch was, wenn die Sachbeschädigung keinem Verursacher zugeordnet werden kann, weil sie in allgemein zugänglichen Bereichen ohne Videoüberwachung stattgefunden hat? Sogenannter Vandalismus ist nur im Rahmen eines Einbruchs versichert. Kann der Verursacher nicht ermittelt werden, kommt die Gebäudeversicherung nur auf, wenn im Vertrag Sachbeschädigungen durch Dritte eingeschlossen sind oder im Brandschaden die Gefahr Feuer mitversichert ist. Hier kommt es stets auf Formulierungen und Einschlüsse im Vertrag mit dem jeweiligen Versicherer an: In der Inhaltsversicherung können über Bausteine etwa „unbenannte Gefahren“ oder böswillige Beschädigungen eingeschlossen werden. Kommt es zu Schäden an Fenster- und Türverglasungen, können diese über eine Glasversicherung abgedeckt sein. Für Schäden an technischen Geräten, die durch Vandalismus oder vorsätzliche Zerstörung entstehen, kann eine Elektronik- oder Maschinenversicherung sinnvoll sein.

Jedoch sind nicht alle denkbaren Vorfälle versicherbar: Schäden, die vorsätzlich verursacht werden, sind in keinem Fall versichert. Schäden an geliehenen Gegenständen oder Schäden, die Angestellte verursachen, lassen sich nur über Spezialkonzepte versichern. Sind Ansprüche von Gästen nicht gerechtfertigt, wehrt die Haftpflichtversicherung des Hotels mögliche Ansprüche eines geschädigten Dritten ab. Notfalls sogar vor Gericht. Sollte ein Hotel also unberechtigt von einem Gast verklagt werden, würde die Haftpflichtversicherung den Prozess führen und einen Rechtsanwalt stellen. Unser Tipp in solchen Fällen: Dem Gast nichts versprechen, was die Versicherung anschließend nicht hält. Nicht in Vorleistung gehen und keine Ansprüche anerkennen. Dabei jedoch freundlich und hilfsbereit bleiben und den Gast an die Betriebshaftpflichtversicherung verweisen. Diese übernimmt die Prüfung der Haftung und die Abwicklung der Schadenersatzforderung.

Verhalten im Schadensfall

1. Schadensdokumentation: Mit Fotos, Videos und detaillierten Beschreibungen den Schaden schnellstmöglich dokumentieren. Zeugenaussagen sammeln, falls möglich. Unbedingt eigene Bilder machen, auch wenn die Polizei Spuren gesichert und Fotos gemacht hat. So wird die Schadensbearbeitung beschleunigt, weil keine Akteneinsicht genommen werden muss.

2. Anzeige: Insbesondere bei Vandalismus oder vorsätzlicher Zerstörung sofort die Polizei einschalten. Eine polizeiliche Anzeige ist oft Voraussetzung für die Schadensregulierung durch die Versicherung.

3. Schadensmeldung: Die Versicherung schnellstmöglich über den Schaden informieren. Die Meldung sollte möglichst umfassend und detailliert sein, inklusive der Belege wie Rechnungen, Kostenvoranschläge für Reparaturen und der Polizeianzeige.

4. Sicherung des Tatorts: Größere Veränderungen am Schadensort vermeiden, damit die Versicherung den Schaden gegebenenfalls begutachten kann.

Allgemein gilt: Versicherungskonzepte, die auf das Gastgewerbe abgestimmt sind, bieten auch bei Sachbeschädigungen einen umfangreicheren Schutz. Oft werden Schäden abgedeckt, die durch Vandalismus und andere unvorhergesehene Ereignisse entstehen.

Zum Autor

Alexander Fritz (B. A. Versicherungswirtschaft) ist Geschäftsführer der Fritz & Fritz GmbH in Margetshöchheim. Als Sachverständiger ist er auf Risikomanagementkonzepte und Pakete zur Unternehmensabsicherung für die Hotellerie spezialisiert.

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Digitale Strategie für 2025 https://www.tophotel.de/digitale-strategie-fuer-2025-359476/ Wed, 18 Dec 2024 16:00:00 +0000 https://www.tophotel.de/?p=359476 Der Jahreswechsel steht vor der Tür – die Gelegenheit, beim Onlinemarketing gute Vorsätze zu fassen und neue Ziele anzugehen. Mit den folgenden fünf Tipps startet Ihr Hotel gut vorbereitet in das neue Jahr.

1. Wettbewerbsvorteile nutzen: Digital Markets Act strategisch einsetzen

Der Digital Markets Act (DMA) verändert die Spielregeln im Wettbewerb. Große Plattformen wie Google oder Booking.com dürfen sich selbst bei Suchanfragen nicht mehr bevorzugen. Das bietet Chancen für Hotels.

Das ist zu tun:
Vertriebskanäle diversifizieren, um die Sichtbarkeit zu erhöhen und Abhängigkeiten zu reduzieren.
SEO optimieren, um Direktbuchungen durch eine gute organische Sichtbarkeit auch unabhängig von Ads zu stärken.
Datenanalyse nutzen, um flexibel auf Marktveränderungen zu reagieren und sich Wettbewerbsvorteile zu sichern.

2. Barrierefreiheit umsetzen: Ihr Hotel für alle zugänglich machen

Ab Juni 2025 wird digitale Barrierefreiheit verpflichtend. Nutzen Sie die erste Jahreshälfte, um frühzeitig Standards zu erfüllen und Ihre Reichweite zu erhöhen.

Das ist zu tun:
Navigation vereinfachen: Websites sollen auch mit Screenreadern nutzbar sein.
Alt-Texte und Kontraste optimieren, um Inhalte für alle Nutzer leicht zugänglich zu machen.
Inklusiver denken: Eine barrierefreie Website spricht mehr Menschen an. Zudem kann sie langfristig die Kundenzufriedenheit steigern.

3. Employer Branding stärken: Talente gewinnen und binden

Der Fachkräftemangel bleibt 2025 eine zentrale Herausforderung. Mit einer starken Arbeitgebermarke können Sie Talente gewinnen und halten.

Das ist zu tun:
Transparenz zeigen: Werte, Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten klar kommunizieren.
Social Media nutzen: Plattformen wie LinkedIn und TikTok helfen, Talente anzusprechen.
Mitarbeitende einbinden: Authentizität und Wertschätzung fördern die Bindung.

4. Marketingkanäle diversifizieren: Gäste auf neuen Wegen erreichen

Vielseitigkeit ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Marketingstrategie. Nutzen Sie alle verfügbaren Marketingkanäle gezielt.

Das ist zu tun:
Social Media einsetzen, um Gäste emotional zu binden.
Personalisierte Retargeting-Kampagnen starten: Gezielte Angebote für frühere Website-Besucher steigern die Conversion-Rate.
SEO und Newsletter optimieren, um Sichtbarkeit und Direktkommunikation zu stärken.

5. Technologien integrieren: Effizienz durch vernetzte Systeme steigern

Die Digitalisierung verlangt die nahtlose Integration von PMS, CRM und RMS, um Prozesse zu optimieren und Gästedaten effizient zu nutzen.

Das ist zu tun:
Systeme vernetzen, um personalisierte Angebote zu erstellen.
Guest Journey digitalisieren: Optimierung von der Buchung bis zum Check-out.
KI nutzen, um Prozesse zu automatisieren und Erlebnisse zu personalisieren.

Zur Autorin

Carolin Schuhmann ist Strategic Business Development Managerin bei Online Birds.

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Optimistische Aussichten zum Jahresende https://www.tophotel.de/optimistische-aussichten-zum-jahresende-358804/ Wed, 18 Dec 2024 14:00:00 +0000 https://www.tophotel.de/?p=358804 Die Hotellerie blickt positiv auf das Feiertagsgeschäft – steigende Buchungszahlen und kreative Angebote sorgen vielerorts für volle Häuser und zufriedene Gäste.

Die deutschen Hotels verzeichnen in diesem Jahr eine deutliche Zunahme der Buchungen zum Jahresende. Laut einer Studie der Hotelvertriebsplattform SiteMinder stiegen die Hotelbuchungen in Deutschland in der Weihnachtswoche vom 21. bis 25. Dezember um 43 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dieser Zuwachs sei der höchste weltweit und vor allem bedingt durch den Anstieg internationaler Gäste. Die Buchungen aus dem Ausland stiegen demnach im Dezember um 16,67 Prozent, was den höchsten Anstieg in Europa darstelle.

Die Siteminder-Zahlen zeigen zudem, dass die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Deutschland voraussichtlich um 2,22 Prozent auf 1,86 Tage steigen wird, während auch die Buchungsvorlaufzeit um 1,66 Prozent auf 69,39 Tage zunimmt. Diese Zahlen spiegeln das gestiegene Vertrauen in internationale Reisen wider, wobei die längeren Aufenthalte und die frühere Buchung auf eine wachsende Vorfreude der Gäste auf den Jahreswechsel hindeuten. Wie es um den aktuellen Vorbuchungsstand zur Weihnachtszeit in der Branche konkret bestellt ist, dazu haben wir uns nachfolgend bei einigen Hoteliers umgehört.

Hoteldirektor Tobias Bruckner
Tobias Bruckner, Hoteldirektor im Hotel Bareiss in Baiersbronn. - © Günther Standl

Adventszeit ist Hochsaison

Ein volles Haus an Weihnachten und Silvester meldet etwa das Hotel Bareiss in Baiersbronn. „Bereits die Adventszeit ist bei uns Hochsaison“, sagt Hoteldirektor Tobias Bruckner auf Anfrage von Tophotel. Dafür habe das Haus diverse Aktivitäten in der Advents- und Weihnachtszeit geplant. „Bareiss Winterwald“ nennt sich das Rahmenprogramm, das bis zum 6. Januar stattfindet und drei Highlights pro Woche am Nachmittag bietet. Zudem hat am ersten Advent der hauseigene Winterwald auf der Terrasse mit zahlreichen Buden, geschmückten Tannenbäumen und Naschereien aus der „Bareiss Genussmanufaktur“ eröffnet.

Weitere Winterhighlights seien der Christkindlmarkt in der Shopping-Passage, Adventskonzerte, Pferdeschlittenfahrten durch die Winterlandschaft, Schneeschuhwanderungen und Ausfahrten zu den schönsten Weihnachtsmärkten in der Umgebung. „Spezielle Packages bieten wir zu den Weihnachtsfesttagen allerdings nicht an“, so Bruckner. Laut dem Direktor zeigen sich die Gäste ähnlich feierfreudig wie im vergangenen Jahr. Gefeiert werde vor allem mit der Familie und in Drei-Generationen-Konstellationen.

Feiertage sind Selbstläufer

Auch das Olm Nature Escape im Südtiroler Pustertal, das erst Ende 2023 eröffnet wurde, verzeichnet nach eigenen Angaben einen sehr guten Buchungsstand für das anstehende Weihnachtsgeschäft. „Auch die Buchungen zu Silvester sprechen für sich“, sagt Gastgeberin Astrid Hellweger. „Wir bewerben diesen Zeitraum nicht gezielt, er ist ein Selbstläufer. Wir sind komplett voll.“ Bereits im ersten Geschäftsjahr habe das Hotel einen hohen Stammgästeanteil aufbauen können. Da das Haus ein Eco-Aparthotel ist, möchten die Gastgeber an Silvester auf ein Megaevent verzichten, sondern „entspannt und sehr zurückgezogen“ mit den Gästen feiern. Denn diese schätzten gerade die Ruhe und Anonymität.

Das Olm Nature Escape, das in diesem Jahr zudem mit dem „Tophotel Newcomer Award“ und als „Hotelimmobilie des Jahres“ ausgezeichnet wurde, bietet für die Feiertage keine speziellen Packages an, da die Gäste alles Direktbucher seien. Hin und wieder stünden spezielle Events, zum Beispiel Yoga Retreats oder Themenpackages, auf dem Programm, bei denen besondere Persönlichkeiten eingeladen werden. In der neuen Reihe „Olm People“ etwa sollen Hausgäste einen Tag lang von besonderen Menschen begleitet werden. Den Auftakt macht am 24. Mai der Extrembergsteiger Reinhold Messner, der – gemeinsam mit seiner Frau Diane Schumacher – mit den Gästen „wandernd“ verschiedene kulinarische Stationen ansteuere und abends sogar selbst am Herd stehe.

Astrid Hellweger, Olm Nature Escape
Astrid Hellweger, Hotelmanagerin im Olm Nature Escape in Südtirol. - © www.schwarz-bild.de
Hendrik Fennel_Sandra Fennel_Seegut Zeppelin-Hotel Maier
Hendrik und Sandra, Hoteliers im Seegut Zeppelin und Hotel Maier in Friedrichshafen. - © Winfried Heinze

Ruhige Silvesterfeiern im Trend

Hendrik Fennel, Geschäftsführer des Seegut Zeppelin und des Hotel Maier, blickt ebenfalls positiv auf das Jahresendgeschäft. "Erfreulicherweise ist zwischen dem 21. Dezember und dem 5. Januar mit einer guten Buchungslage zu rechnen." Über Weihnachten würden sich vor allem "Homecoming"-Gäste einbuchen, die Freunde und Verwandte in der Region besuchen. "Zu Silvester wiederum steht die Silvesterauszeit im Vordergrund und bis zum 6. Januar sind vor allem kurze Auszeiten oder Stopovers auf dem Weg von oder zu Skigebieten besonders beliebt", so Fennel.

Anstelle von "lauten" Feierlichkeiten setzen beide Häuser auf ein alternatives Silvesterkonzept. „Im Seegut haben wir zwar noch keine Erfahrung, bieten dort jedoch – wie auch im Hotel Maier – ein ruhiges Silvester ohne Party und ohne Feuerwerk an,“ sagt Fennel. Das Konzept stoße auf breite Zustimmung. Im Hotel Maier wird ein spezielles Weihnachtsarrangement angeboten, während in beiden Häusern jeweils ein Silvesterarrangement verfügbar ist. Die Kommunikation der Angebote erfolgt über verschiedene Kanäle, darunter die Website, Newsletter, verschiedene Vertriebspartner und Social Media.

Schnee als Buchungsbringer

Im Alpenstern in Damüls zeigt sich die Buchungslage für Weihnachten und Silvester äußerst positiv. „Weihnachten ist dieses Jahr stärker ausgelastet als in den letzten Jahren und auch bis zu den Heiligen Drei Königen sind wir komplett ausgebucht“, berichtet Geschäftsführer Maximilian Steinfeld. Dank des jüngst gefallenen Schnees erwartet er noch einen weiteren Anstieg der Buchungszahlen. Die Gäste des Hauses zeigten sich zum Jahresausklang traditionell feierfreudig. Bereits jetzt sind zahlreiche Reservierungen für den Silvesterabend mit anschließender Party eingegangen.

Zudem bietet der Alpenstern für seine Gäste bereits jetzt eine Reihe attraktiver Arrangements für das kommende Jahr an. Zum Saisonstart gibt es eine 4=3-Aktion, bei sie eine Übernachtung geschenkt bekommen und zusätzlich eine Massage erhalten. Im Januar und März locken Sonnenskilauf- und Pulverschneewochen mit einem inkludierten Skipass und einer Massage. Zu Ostern können Familien das Familienspecial nutzen, bei dem Kinder kostenfrei im Zimmer der Eltern übernachten. Beworben werden die Angebote über verschiedene Kanäle, darunter Social Media, Google-Kampagnen, das hauseigene Magazin und die Website. „Besonders über Google und Social Media erzielen wir eine sehr hohe Reichweite“, so Steinfeld.

Maximilian Steinfeld
Max Steinfeld, Sommelier und Hotelier, Alpenstern Damüls. - © David Schreyer
Potraitbild Kathlyn Voss
Kathlyn Voss, Geschäftsführerin im Schokoladen Hotel in Westerstede. - © Kathlyn Voss

Wachsende Lust auf ausgelassene Stimmung

Ebenfalls einen sehr guten Buchungsstand für die Festtage verzeichnet das Schokoladen Hotel Voss in Westerstede. Silvester sei nahezu ausgebucht, berichtet Geschäftsführerin Kathyln Voss, obwohl sie dieses Jahr bedingt durch einen Umbau erst spät in den Verkauf gestartet sei. dieses Jahr, da wir durch unsereren großen Umbau etwas mehr Planungszeit für ein neues Angebot gebraucht haben. "Auch für Weihnachten beobachten wir eine verhältnismäßig hohe Nachfrage. Diese ist generell nicht ganz so hoch wie Silvester", so Voss weiter.

Darüber hinaus hat sich das Hotel an veränderte Gästewünsche angepasst. Firmen bevorzugten inzwischen kleinere, intimere Team-Treffen mit hochwertigen Dinnern und optionalen, kreativen Zusatzangeboten. "Hier wird unser Escape Dinner sehr gut angenommen, aber auch schokoladige Events und Tastings", so Voss. Privatgäste zeigten wiederum wachsende Lust auf ausgelassene Stimmung, was sich besonders in den Abendstunden in der hauseigenen Schokolounge wiederspiegele.

Ein Highlight sei auch das Silvester-Arrangement „Back to the 80s“, das drei bis vier Tage das Flair der 80er-Jahre aufgreift. Jeder Abend stehe dabei unter einem eigenen Motto, wie etwa „Neue Deutsche Welle“. Und auch der Silvesterball unter dem Motto „Stars der 80er“ wird von einem thematischen Rahmenprogramm mit Live-Musik, Tanz, Küchenparty und weiteren Aktivitäten begleitet. In der Weihnachtszeit stehen im Schokoladen Hotel zudem Gutscheine als Geschenkidee im Fokus, mit attraktiven Preisvorteilen. Ein Beispiel sei das Angebot, bei dem der Schenkende bis Ostern zum halben Preis mitreisen kann. Beworben werden die Specials über Social Media, Newsletter, regionale Presse und kreative Vor-Ort-Aktionen im Hotel. nz/sar/zol

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Investitionsförderung unter der Lupe https://www.tophotel.de/investitionsfoerderung-unter-der-lupe-357737/ Tue, 03 Dec 2024 08:14:57 +0000 https://www.tophotel.de/?p=357737 Die bislang umgesetzten Maßnahmen zur Investitionsförderung waren oft wenig spürbar und führten nicht zu einer grundlegenden Reform des Steuersystems. Ein Faktencheck.

Kann das Wachstumschancengesetz die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland tatsächlich stärken? Ein Blick auf das Ende März 2024 in Kraft getretene Gesetz zeigt, dass die Sonderabschreibung für kleine und mittlere Unternehmen auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31. Dezember 2023 angeschafft oder hergestellt wurden, von 20 Prozent auf 40 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten erhöht wurde. Für Investitionen nach dem 31. März 2024 und vor dem 1. Januar 2025 wurde die degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) mit dem Zweifachen der linearen AfA beziehungsweise maximal 20 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten wiedereingeführt.

Allerdings blieb die ursprünglich geplante Klimaschutzprämie – eine Prämie von 15 Prozent auf bestimmte Investitionen von Unternehmen – auf der Strecke. Ebenfalls nicht umgesetzt wurden die Anhebung der Bewertungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 800 auf 1.000 Euro oder die alternative Bewertungsgrenze für Sammelposten von 1.000 auf 5.000 Euro sowie die Verkürzung der Poolabschreibung von fünf auf drei Jahre Nutzungsdauer. Regelungen also, die gerade in der Gastronomie eine spürbare Entlastung bei der Besteuerung des aktuellen Gewinns gebracht hätten.

Erste richtige Schritte mit ­Verbesserungspotenzial

In der Realität ist von den ursprünglich im Wachstumschancengesetz geplanten Investitionsanreizen und Steuererleichterungen kaum etwas übrig geblieben. Das verbleibende Maßnahmenpaket ist viel zu gering, um das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschlands zu stärken, tatsächlich zu erreichen.

Die Regierung hat ihre Pläne auch 2024 noch nicht vollends ad acta gelegt. Sie hat daher noch vor der parlamentarischen Sommerpause gleich drei Gesetzentwürfe beschlossen: das Jahressteuergesetz 2024, das Gesetz zur Freistellung des Existenzminimums 2024 und das Steuerfortentwicklungsgesetz. Die Entwürfe enthalten zahlreiche Regelungen, insbesondere die Erhöhung des Grundfreibetrags, des Kindergelds und der Kinderfreibeträge für 2025 und 2026 sowie rückwirkend für 2024. So soll die vom Grundgesetz gebotene Entlastung der Bürger von den Folgen der Inflation und damit auch der sogenannten kalten Progression umgesetzt werden.

Im Steuerfortentwicklungsgesetz steht auch noch einmal die Erhöhung der degressiven Abschreibung von 20 auf 25 Prozent beziehungsweise vom Zwei- auf das Zweieinhalbfache im Zeitraum 2025 bis 2028 auf der Agenda. Das war eigentlich schon im Wachs­tums­chancengesetz geplant, aber zu dessen Verabschiedung politisch nicht umsetzbar.

Die Sammelpostenabschreibungen wurden erneut zum Thema. Geplant ist eine Anpassung der Sammelpostengrenze von bisher 250 Euro bis 1.000 Euro auf künftig 800 Euro bis 5.000 Euro sowie eine Verkürzung der Poolabschreibungsdauer von fünf auf drei Jahre.

In der Praxis handelt es sich zwar um „erste Maßnahmen der Wachstumsinitiative“, doch diese sind bei weitem nicht ausreichend. Die Anhebung der degressiven AfA ist zwar zu begrüßen, stellt jedoch nur einen Tropfen auf den heißen Stein dar, wenn es um echte Investitionsanreize geht. Die Ausweitung der Sofortabschreibung wäre wesentlich einfacher und effektiver. Die Änderungen bei der Sammelpostenabschreibung sind lange überfällig und allenfalls ein Reförmchen in Richtung Bürokratieabbau und Steuervereinfachung.

Fazit und Selbsthilfe: Steuerliche Vorteile nutzen

Dieser "Faktencheck" ist tatsächlich etwas ernüchternd ausgefallen. Bei Investitionen in die Digitalisierung und Automatisierung kann allerdings noch ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2021 hilfreich sein, um Investitionen möglichst zeitnah steuerlich geltend machen zu können. Denn darin wurde im Grunde genommen politisch festgelegt, dass sich die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Computer-Hard- und Software aufgrund des raschen technischen Fortschritts auf ein Jahr verkürzt haben soll. Das bedeutet, dass solche Wirtschaftsgüter zum Anschaffungszeitpunkt faktisch sofort als Aufwand berücksichtigt werden können.

Zum Autor

StB Uwe Graalmann vom ETL Adhoga Verbund in Norderney ist spezialisiert auf die Beratung von Hotels und Gaststätten.

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E-Rechnungspflicht ab Januar 2025: Das ist zu beachten https://www.tophotel.de/e-rechnungspflicht-ab-januar-2025-das-ist-zu-beachten-357675/ Mon, 02 Dec 2024 07:05:00 +0000 https://www.tophotel.de/?p=357675 Ab Januar 2025 steht die deutsche Hotellerie vor einer bedeutenden Veränderung: Die elektronische Rechnungsstellung wird für alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen im B2B-Bereich vorgeschrieben.

Die elektronische Rechnungsstellung, auch E-Rechnung genannt, wird künftig den Papierbeleg ablösen. Für Hoteliers im B2B-Bereich – sei es mit Geschäftskunden, Lieferanten oder anderen Partnern – bedeutet dies eine grundlegende Umstellung. Rechnungen müssen in einem standardisierten Format übermittelt werden, das die gesetzlichen Anforderungen der europäischen Norm EN 16931 erfüllt und alle relevanten Informationen wie Rechnungssteller, Leistungsempfänger, Leistungsbeschreibung und Umsatzsteuersatz enthält.

Einheitliche Vorgaben für E-Rechnungen

Die EN 16931 ist der europäische Standard für elektronische Rechnungen. Dieser Standard legt fest, welche Informationen enthalten sein müssen und welche optional sind. Diese Vereinheitlichung erleichtert den Austausch von E-Rechnungen zwischen verschiedenen Systemen und hilft Unternehmen, gesetzliche Vorgaben einzuhalten.

Insgesamt soll die Digitalisierung der Rechnungslegung die wechselseitige Kommunikation mit den Steuerbehörden beschleunigen und erleichtern. Ein wichtiger Bestandteil der EN 16931 ist die Definition von Kernelementen einer Rechnung. Dazu gehören beispielsweise Angaben zum Käufer und Lieferanten, Details zu den einzelnen Rechnungspositionen, Informationen zu Steuern und die Gesamtbeträge. Damit Computer diese Informationen verarbeiten können, erlaubt der Standard bestimmte technische Formate, sogenannte Syntaxen.

Zwei wichtige Beispiele dafür sind UBL und CII. Diese Formate geben vor, wie die Rechnungsdaten strukturiert und codiert werden, damit sie von verschiedenen Systemen gelesen und verstanden werden können.

Anfang 2025 beginnt die stufenweise Einführung der E-Rechnung in Deutschland. Ab Januar müssen alle Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen und ein Jahr später müssen alle Rechnungen auch elektronisch erstellt und versendet werden. In einer zweijährigen Übergangsphase sind Papierrechnungen und nicht-konforme elektronische Rechnungen mit Zustimmung des Empfängers zulässig.

Praxistipp

Um gut vorbereitet zu sein, sollten Hoteliers bereits jetzt ihre Buchhaltungsprozesse überprüfen und eine passende Softwarelösung für die E-Rechnung auswählen. Zahlreiche Programme lassen sich problemlos in bestehende IT-Systeme integrieren. Zudem ist es ratsam, Geschäftskunden frühzeitig über die Umstellung zu informieren, sodass der reibungslose Ablauf weiterhin sichergestellt ist.

Hoteliers: aktiv mit der Planung beginnen

Nach Ablauf dieser Übergangsphase gibt es weitere Ausnahmen: Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro dürfen weiterhin Papierrechnungen oder nicht-konforme elektronische Rechnungen verwenden, sofern der Empfänger zustimmt. Auch EDI-Verfahren können unter bestimmten Voraussetzungen langfristig genutzt werden. Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Fahrausweise sind von der E-Rechnungspflicht ebenfalls ausgenommen.

Um für den Start der E-Rechnung gut vorbereitet zu sein, sollten Hoteliers bereits jetzt aktiv mit der Planung beginnen. Im ersten Schritt gilt es, die bestehenden Buchhaltungsprozesse zu analysieren und zu prüfen, inwiefern diese an die neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst werden müssen. Die Auswahl einer geeigneten Softwarelösung für die elektronische Rechnungsstellung steht dabei im Vordergrund.

Zahlreiche Anbieter offerieren mittlerweile spezialisierte Programme, die sich auch in die IT-Systeme der Hotellerie problemlos integrieren lassen.

Darüber hinaus sollten Hotels ihre Geschäftskunden frühzeitig über die Umstellung informieren, um sicherzustellen, dass auch auf Empfängerseite die nötigen Vorkehrungen getroffen werden können. Da die E-Rechnung im B2B-Bereich verpflichtend wird, müssen schließlich beide Parteien auf eine reibungslose Umstellung vorbereitet sein.

Zur Autorin

Katharina Weigelt ist Rechtsanwältin für Wirtschafts- und Unternehmensrecht mit Schwerpunkt Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Compliance.

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Wer zahlt bei Frostschäden? https://www.tophotel.de/wer-zahlt-bei-frostschaeden-357563/ Thu, 28 Nov 2024 15:14:15 +0000 https://www.tophotel.de/?p=357563 Wasserschäden gehören in Hotels zu den häufigsten Schadensursachen. Gerade im Winter werden regelmäßig Rohrbrüche an eingefrorenen Wasserleitungen gemeldet. Sind solche Schäden überhaupt versichert?

Jedes Jahr entstehen in Deutschland Leitungswasserschäden in Höhe von vier Milliarden Euro. Damit sorgen undichte Leitungen regelmäßig für mehr als 50 Prozent der Schäden in der Wohngebäudeversicherung.

Bei einem Wasserschaden treten meist zwei Komponenten gleichzeitig auf: die Schadensursache – etwa ein Rohrbruch – und der sogenannte Nässefolgeschaden. Es kann durchaus sein, dass die Behebung der Schadensursache, zum Beispiel eine Verstopfung, nicht mitversichert ist, der Folgeschaden durch das ausgetretene Wasser jedoch schon.

Wenn es ums Wasser geht, gibt es in Versicherungsverträgen häufig einige Ausschlüsse. So sind Schäden durch Regenwasser aus Fallrohren nicht versichert, genauso wie eine Schwammbildung und Grundwasser. Auch die aktuell stark zunehmenden Überschwemmungen oder Starkregenereignisse sind nicht eingeschlossen und können nur über eine Elementarversicherung abgedeckt werden. Bei Rohrbrüchen durch Frost innerhalb von Gebäuden übernimmt in der Regel die Gebäudeversicherung die Kosten für die entstandenen Schäden. Ob Schäden an Leitungen außerhalb versichert sind, hängt vom Umfang der Police ab. Standardmäßig sind Außenleitungen – etwa zu Nebengebäuden – nur sehr begrenzt versicherbar. Spezielle Hotelversicherungen bieten jedoch diese Leistungen an.

Angemessene Maßnahmen werden vorausgesetzt

Allerdings gibt es einige wichtige Obliegenheiten, die beachtet werden müssen, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Versicherer setzen in der Regel voraus, dass der Hotelier angemessene Maßnahmen ergreift, um Schäden zu verhindern. Dazu gehört die ausreichende Beheizung aller Räume, in denen sich wasserführende Systeme befinden, um das Einfrieren von Rohren zu verhindern. Keller, unbewohnte Zimmer oder separate Ferienwohnungen sind prädestiniert, einzufrieren. Deshalb müssen die Räume beheizt oder das Wasser aus den Rohren vollständig abgelassen werden.

Steht das Gebäude leer, etwa ungenutzte Nebengebäude, muss regelmäßig ein Kontrollgang erfolgen. Leitungen oder Wasserhähne im Außenbereich, zum Beispiel für die Gartenbewässerung, sollten vor dem Winter abgesperrt und vollständig entleert werden, um das Einfrieren zu verhindern. Zusätzlich wird empfohlen, auch sämtliche Aufsätze abzuschrauben, etwa für den Gartenschlauch. Leitungen, die besonders frostgefährdet sind, sollten zudem ausreichend isoliert sein.

Keine Reparaturaufträge ohne Freigabe

Kommt es zu einem Wasserschaden, muss der Versicherer das Ausmaß anhand geeigneter Bilder nachvollziehen können. Bitte achten Sie darauf, künftige Veränderungen der Schadenstelle zu dokumentieren und instruieren Sie Ihre Handwerker und Mitarbeitenden entsprechend. Maßnahmen, die die Schadenhöhe mindern und Folgeschäden ausschließen, müssen umgehend eingeleitet werden. Dazu zählen etwa eine schnelle Reparatur des Rohrbruchs oder das Abpumpen des stehenden Wassers. Informieren Sie den Versicherer umgehend über Kosten und Umfang der Arbeiten. Versichert ist nur, was in gleicher Art und Güte zur Reparatur verwendet wird. Sollte es nach einem Schadenfall zu Umbaumaßnahmen kommen, werden diese nicht bezahlt und müssen sauber in den Kosten des Wasserschadens abgegrenzt werden.

Heben Sie die beschädigten Sachen – etwa das betroffene Stück Rohr – auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat. Vergeben Sie keine Reparaturaufträge ohne vorherige Freigabe durch den Versicherer. Dies gilt nicht für die notwendigen Maßnahmen zur Schadenminderung oder zur Aufrechterhaltung des Betriebes.

Wichtig zu wissen: Bei Verstoß gegen die Obliegenheiten – zum Beispiel Schadenminderung oder Auskunftspflicht – kann der Versicherer seine Leistung kürzen. Bei arglistiger Täuschung kann er die Leistung sogar komplett verweigern. Als arglistige Täuschung zählt etwa das Einreichen von Rechnungen, die nicht schadenbedingte Positionen wie Wartung oder Umbau enthalten, ohne dass ein Hinweis an den Versicherer erfolgt.

Zum Autor

Alexander Fritz (B. A. Versicherungswirtschaft) ist Geschäftsführer der Fritz & Fritz GmbH (Margetshöchheim). Als Sachverständiger ist er auf Risikomanagementkonzepte und Pakete zur Unternehmensabsicherung für die Hotellerie spezialisiert.

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Barrierefreiheit im Web wird zum Muss https://www.tophotel.de/barrierefreiheit-im-web-wird-zum-muss-356778/ Mon, 18 Nov 2024 08:00:09 +0000 https://www.tophotel.de/?p=356778 Das Barrierefreiheitsgesetz stellt Hotel-Websites vor neue Herausforderungen. Welche Vorgaben ab 2025 gelten.

Ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Unternehmen dazu, ihre digitalen Produkte barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft besonders B2C-Dienstleistungen wie die Hotellerie. Für die Branche bietet die neue Regelung die Chance, die digitale Landschaft nicht nur gesetzeskonform, sondern auch benutzerfreundlicher und inklusiver zu gestalten.

Barrierefreiheit konkret

Barrierefreiheit im Internet bedeutet, dass digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind, unabhängig von körperlichen Einschränkungen. Rund 30 Prozent der Bevölkerung habe laut dem Portal „Barrierefreies Design“ Beeinträchtigungen – sie sind potenzielle Gäste, die durch eine barrierefreie Website angesprochen werden können. Maßnahmen wie eine klare Navigation, optimierte Inhalte für Screenreader und gut sichtbare Call-to-Action-Buttons spielen hier eine zentrale Rolle bei der Anpassung. Diese tragen nicht nur zur Nutzerfreundlichkeit bei, sondern verbessern auch die Suchmaschinenoptimierung (SEO) – das bedeutet zugleich mehr Sichtbarkeit und potenziell mehr direkte Buchungen.

Verpflichtung als Chance

Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern eine Chance, das Gästeerlebnis zu verbessern und neue Zielgruppen zu erschließen. Ein barrierefreier Internetauftritt sorgt dafür, dass sich jeder Gast – ob mit oder ohne Einschränkungen – willkommen fühlt. Das erweitert die Zielgruppe und erhöht potenzielle Buchungen. Zudem schützt die Einhaltung der Barrierefreiheitsstandards vor rechtlichen Konsequenzen, wie Bußgeldern, und ermöglicht es Hotels, gegenüber Mitbewerbern einen wichtigen Vorteil zu erlangen.

Barrierefreiheit in der Praxis

Die Umsetzung der Barrierefreiheit sollte mit der Analyse und Optimierung der bestehenden Website beginnen. Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Zugängliche Navigation: Ihre Website sollte auch mit der Tastatur oder über Screenreader einfach bedienbar sein.
  • Alt-Texte und klare Strukturen: Alle Bilder sollten mit aussagekräftigen Alt-Texten versehen werden, und Überschriften sowie Buttons müssen klar und verständlich sein.
  • Visuelle Kontraste: Achten Sie auf ausreichende Farbkontraste, um die Lesbarkeit zu verbessern und Sehbeeinträchtigungen zu berücksichtigen.

Fazit: Barrierefreiheit im Web ist für die Hotellerie unerlässlich, um den Anforderungen des BFSG gerecht zu werden. Durch die Optimierung der Website können Hotels nicht nur neue Gästegruppen ansprechen, sondern auch ihre Position im Wettbewerb stärken.

Zur Autorin

Talena Burger ist Projektmanagerin Website & Conversion bei Online Birds.

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